Wegzugsbesteuerung § 6 AStG: Wichtige Änderungen ab 2025 – Sind Sie vorbereitet?
Aktuelle Regelung
Nach § 6 AStG gilt die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Wegzug als Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Dies betrifft sowohl inländische als auch ausländische Anteile im Privatvermögen ab einer Beteiligung von 1 %. Voraussetzung ist, dass die natürliche Person in den letzten zwölf Jahren vor dem Wegzug mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig gewesen ist. Besteuert wird die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkehrswert der Anteile unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens.
Diese Regelung ist seit jeher umstritten, besonders in Zeiten zunehmender Mobilität innerhalb der EU. Sie wirft erhebliche unionsrechtliche Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 21 und Art. 45 AEUV.
Was ändert sich ab 2025?
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wird die Wegzugsbesteuerung auf Anteile an Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds ausgeweitet. Künftig gelten auch diese Anteile bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht als fiktiv veräußert, sofern bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen mindestens 1 % der gesamten Anteile eines Investmentfonds gehalten werden oder die Anschaffungskosten der Anteile mehr als 500.000 Euro beträgt. Für die Ausdehnung der Wegzugsbesteuerung auf Anteile an sog. Spezial-Investmentfonds sind keine Schwellenwerte vorgesehen, da diese per Fiktion generell als „gewichtige“ Fälle gelten.
Was bedeutet das für Sie?
Sofern Sie einen Wegzug aus Deutschland planen oder Ihren Lebensmittelpunkt in ein anderes Land verlagern möchten, können diese Änderungen ab 2025 zu erheblichen steuerlichen Belastungen führen. Der anfallenden Wegzugssteuer steht dabei kein liquider Veräußerungserlös gegenüber. Eine frühzeitige Planung und Strukturierung Ihres Vermögens ist daher unerlässlich, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Unsere Q-Hub-Expertise – Ihre Sicherheit
Wir kombinieren fundiertes Wissen im internationalen Steuerrecht mit umfassender Erfahrung in der Vermögens- und Portfolio-Umstrukturierung. So bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die steuerliche Effizienz, rechtliche Sicherheit und eine optimale Portfolioausrichtung gewährleisten.
Was können Sie tun?
- Frühzeitige Planung: Analysieren Sie Ihre aktuelle Vermögensstruktur und identifizieren Sie potenzielle Risiken, die sich bei einem Wegzug aus Deutschland ergeben können.
- Professionelle Beratung: Nutzen Sie unsere Expertise, um individuelle Strategien zu entwickeln, die Ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechen.
- Aktiv werden: Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam die für Sie besten Maßnahmen zu besprechen und umzusetzen.
Welche Fragen haben Sie zu den bevorstehenden Änderungen?
Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da!