UNTERNEHMENSVERKAUF: UMSTRUKTURIERUNG UND RECHTSFORMWECHSEL IM FOKUS

Warum umstrukturieren?

Eine Umstrukturierung kann ein wichtiger Schritt sein, um ein Unternehmen für einen Verkauf vorzubereiten. Sie kann dazu beitragen, dass das Unternehmen besser organisiert ist, eine höhere Rentabilität aufweist und attraktiver für potenzielle Käufer wird. Auch ist der Erwerb einer Personengesellschaft oftmals lukrativer für Unternehmer.

Auf Deutschland rollt eine Nachfolgewelle zu, das ist mittlerweile Common Sense. Experten und Forschungsinstitute, wie das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) sprechen von mehreren 10.000 Unternehmen jährlich, in denen sich aus Altersgründen an der Spitze ein Wechsel anbahnt. Dies sind zu fast 100 Prozent familiengeführte Unternehmen aus dem Mittelstand. Das bedeutet: Eigentümer müssen sich frühzeitig Gedanken machen, wie sie ihr Unternehmen ideal weitergeben können. Dazu gehören, neben allgemeinen strategischen Überlegungen wie dem richtigen Zeitpunkt und der Frage, ob das Unternehmen verkauft oder in der Familie erhalten werden soll, auch spezielle betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Fragen.

unternehmensverkauf-infografik

Umstrukturierung kann Unternehmen für einen Verkauf vorbereiten

Eine Umstrukturierung kann aus leistungs- und finanzwirtschaftlicher Sicht ein wichtiger Schritt sein, um ein Unternehmen für einen Verkauf vorzubereiten, damit dieses attraktiver für potenzielle Käufer wird. Mögliche Maßnahmen bei einer Umstrukturierung können die Reduzierung von Kosten und Ausgaben, die Verbesserung der Rentabilität, die Anpassung der Organisationsstruktur und der Unternehmensprozesse, die Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit oder auch der Verkauf von unrentablen Geschäftsbereichen oder Tochtergesellschaften sein. Ein erster Schritt bei einer Umstrukturierung ist die Analyse der Unternehmensstruktur und der Geschäftsprozesse. Dabei sollten Schwachstellen und Potenziale ermittelt werden. Auf dieser Basis können dann konkrete Maßnahmen entwickelt werden, um das Unternehmen zu optimieren. Eine Umstrukturierung kann jedoch auch mit Unsicherheiten und Risiken verbunden sein, insbesondere wenn sie nicht gut geplant und durchgeführt wird. Daher ist es wichtig, einen detaillierten Plan zu erstellen und Experten zu Rate zu ziehen, um potenzielle Fehler zu vermeiden.

Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab

Auch die rechtliche und steuerliche Struktur eines Unternehmens spielt beim Unternehmensverkauf eine entscheidende Rolle. Eine sinnvolle Umstrukturierung im Vorfeld einer Transaktion kann den Weg für den erfolgreichen Verkauf frei machen. Es gibt verschiedene Rechtsformen für Unternehmen, beispielsweise die GmbH, die AG, die KG oder die OHG. Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Größe des Unternehmens, der Haftung und der steuerlichen Aspekte. Mit Blick auf die Unternehmensnachfolge können dadurch unter anderem rechtliche und steuerliche Haftungsrisiken reduziert, organisationale Ineffizienzen abgebaut und Strukturen harmonisiert werden.

Unternehmensverkauf-02-20240610

Erwerber kann Kaufpreis in Abschreibungsvolumen transformieren

Ein Spezialthema ist der Wechsel von der Kapital- zur Personengesellschaft. Klassisches Beispiel für den Wechsel von der Kapitalgesellschaft in Personengesellschaft ist die Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG, eine GbR oder eine OHG. Das bedeutet, dass das in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betriebene unternehmerische Engagement beendet und in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens fortgeführt wird. Es lassen sich dadurch beispielsweise eine günstigere Besteuerung entnommener Gewinne, eine bessere steuerliche Nutzung von Verlusten und die volle Abziehbarkeit von Refinanzierungsaufwendungen des Gesellschafters aus dem Erwerb des Unternehmens erreichen. Ebenso ist es möglich, im Rahmen der Umwandlung die steuerliche Flexibilität einer Personengesellschaft bei der Überführung oder Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 5 EStG oder bei einer Realteilung nach § 16 Abs. 3 EStG zu nutzen. Der Erwerber hat damit auch die Möglichkeit, den gezahlten Kaufpreis in Abschreibungsvolumen zu transformieren sowie etwaige Refinanzierungsaufwendungen in vollem Umfang als Betriebsausgaben oder Sonderbetriebsausgaben geltend zu machen. Bei einem Kauf von Kapitalgesellschaften lässt sich dieser steuerlich positive Effekt nicht nutzen.

Umstrukturierung der Rechtsform sollte gut durchdacht sein

Der Gesetzgeber fördert den Formwechsel von einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen. So fallen für die übertragende Kapitalgesellschaft grundsätzlich keine unternehmerischen Steuern an: Die Umwandlung ist unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral, und es kommt zu keiner Aufdeckung etwaiger stiller Reserven, die üblicherweise eine Besteuerung auslösen. Ausnahmen bilden nur offene Rücklagen in Gestalt von sogenannten thesaurierten Gewinnen. Die Umwandlung einer Kapital- in eine Personengesellschaft kann damit eine gute Gelegenheit sein, den Wert des Unternehmens vor dem Verkauf deutlich zu erhöhen. Denn wenn der Erwerber die Sicherheit hat, ein steuerlich optimiertes Konstrukt zu kaufen, wird er immer bereit sein, einen adäquaten Preis dafür zu bezahlen.

Eine Umstrukturierung der Rechtsform sollte also gut durchdacht und geplant sein, da sie Auswirkungen auf verschiedene Bereiche des Unternehmens haben kann, beispielsweise auf die Organisations- und Finanzierungsstruktur, die Haftungsrisiken und zahlreiche andere Faktoren. Es geht darum, eine rechtlich und steuerlich optimale Gestaltung beim Unternehmensverkauf herzustellen – und das eben für beide Seiten. Es empfiehlt sich, hierfür einen erfahrenen Rechtsanwalt und Steuerberater hinzuzuziehen.

Die QUADRILOG Beratergruppe kombiniert für alle Fragestellungen rund um die Umstrukturierung vor dem Unternehmensverkauf die Kompetenzen der Gruppe im Steuerrecht, dem Gesellschafts- und Transaktions- sowie dem Vertragsrecht. Auch unterstützen wir Sie bei der Bewertung Ihrer Vermögenswerte.

Sprechen Sie uns gerne an! Wir finden mit Ihnen gemeinsam den optimalen Weg zur Weitergabe Ihres Unternehmens.


 
WIE KÖNNEN WIR SIE UNTERSTÜTZEN?

Lernen Sie uns kennen,
zum Beispiel in einem kurzen kostenlosen Videocall

Termin vereinbaren
Telefon:
+49 (0) 211 / 301 25-0
Simone Skornia-Schauland
Simone Skornia-Schauland
Steuerberaterin