UPDATE: KFW-SCHNELLKREDIT FÜR DEN MITTELSTAND

  • 08.04.2020
  • QUADRILOG BERATERGRUPPE
  • Lesezeit: ca. 2 min

Seit dem 15.04. können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen.

Die Bundesregierung hat am 6. April 2020, in Ergänzung zu den bereits bestehenden Sonderprogrammen, einen „KfW-Schnellkredit 2020 (Kredit 078)“ für den Mittelstand beschlossen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen und der KfW (Stand: 15.04.2020) wird der Kredit zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten, da keine Risikoprüfung durch eine Zukunftsprognose durch Ihre Bank oder Sparkasse erfolgen soll. Allein vergangenheitsbezogene Unternehmensdaten sollen Basis der Prüfung sein.

Die Kredite dieses Programms dürfen bis zum 31.12.2020 nicht zusätzlich mit anderen KfW-Krediten beantragt werden und auch nicht mit den Instrumentarien des Wirtschaftsstabilisierungsfonds oder der aufgrund der Corona-Krise erweiterten Programme der Bürgschaftsbanken kombiniert werden (Kumulierungsverbot). Ausgenommen hiervon sind Zuschüsse, die im Rahmen der Soforthilfeprogramme des Bundes und der Länder gewährt werden. Bei dieser Kumulierung ist jedoch die Obergrenze von 800.000. EUR je Unternehmen einzuhalten ist.

Anspruchsberechtigte:

  • Für mittelständische Unternehmen mit mehr als 10 bis 249 Beschäftigten, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind (erste Umsatzerzielung entscheidend).
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen:
  • keine ungeregelten Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen bestanden und
  • keine Insolvenzantragspflicht zum 31.12.2019 bestand und keine Absicht besteht, in den nächsten drei Monaten freiwillig einen Antrag zu stellen.
  • Sie haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2017-2019).

Konditionen des KfW-Schnellkredits

  • Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019:
  • für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 Mitarbeitern maximal 500.000 €,
  • für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern maximal 800.000 €.
  • Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel).
  • Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a. (der Zinssatz kann sich entsprechend der Kapitalmarktentwicklung verändern und wird am Tag der Zusage festgesetzt).
  • Der Kredit ist in 10 Jahren in gleichen Raten zurückzuzahlen. Es wird eine tilgungsfreie Zeit von bis zu 2 Jahren ermöglicht.
  • Die Abruffrist für die gesamte Summe beträgt einen Monat nach Zusage, auf eine Bereitstellungsprovision wird verzichtet.
  • Eine Auszahlung in Tranchen ist – abweichend von den Angaben des Bundesministeriums für Finanzen und der KfW vom 09.04.2020 – nicht zulässig. Vor Auszahlung des KfW-Schnellkredits kann aber auf den Kredit verzichtet werden.
  • Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei außerplanmäßigen Tilgungen oder bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits

Nähere Informationen zu den weiteren Konditionen sind unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/Förderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/ abrufbar.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, oder wir Sie in der aktuellen Krise unterstützen können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre QUADRILOG Beratergruppe

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