GESCHÄFTSREISE INS EU-AUSLAND NUR NOCH MIT DER SOG. A1-BESCHEINIGUNG

  • 01.01.2021
  • QUADRILOG BERATERGRUPPE
  • Lesezeit: ca. 1 min

Seit einigen Jahren muss bei Geschäftsreisen ins EU- /EFTA-Ausland eine sogenannte „A1 Bescheinigung“ mitgeführt werden. Dies gilt für Selbstständige, aber auch für angestellte Mitarbeiter. Jeder beruflich bedingte Grenzübertritt macht die Bescheinigung nötig, egal ob es sich um ein längeres Projektmeeting handelt oder eine kurze Dienstreise von nur wenigen Stunden. Ohne Bescheinigung können bei Kontrollen empfindliche Bußgelder drohen.

Für alle Arbeitgeber ist nun das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren seit dem 1. Januar 2019 verpflichtend geworden. Die Ausnahme bilden die Selbstständigen, sie beantragen weiterhin die A1-Bescheinigung schriftlich in Papierform. Es wird erwartet, dass die Kontrollen über die Mitführung der Bescheinigung zukünftig erheblich zunehmen werden.

Die Empfehlung lautet: Rechtzeitig einen Antrag stellen und die A1-Bescheinigung mitführen. Sofern diese noch nicht vorliegt, zumindest den Antrag ausdrucken und diesen mitführen.

Das Wichtigste zur A1-Bescheinigung ist für Sie auf unserer Infografik zusammengefasst.

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