ALTERNATIVE FINANZIERUNG DURCH GESELLSCHAFTERDARLEHEN

Alternative Finanzierung durch Gesellschafterdarlehen

Mit der Einführung der Basel III-Regulierungen stehen Banken vor der Herausforderung, ihre Eigenkapitalquoten zu stärken. Dies wirkt sich unmittelbar auf die Kreditvergabe an Unternehmen aus, die sich damit konfrontiert sehen, dass die Finanzierungsbedingungen strenger werden könnten. Angesichts dieser Entwicklungen rücken Gesellschafterdarlehen, also Kredite, die von Gesellschaftern einer GmbH oder AG an das eigene Unternehmen vergeben werden, zunehmend in den Fokus der Betrachtung.

Basel III ist ein umfangreiches Regelwerk zur Bankenregulierung, das 2010 vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlicht wurde. Es wurde als Reaktion auf die Finanzkrise von 2008 entwickelt und soll die Resilienz des Bankensystems verbessern. Das Hauptziel ist es, die Qualität und Quantität des Eigenkapitals der Banken zu stärken und somit die Systemrisiken zu minimieren. Der Kern von Basel III liegt in der Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der Banken. Eigenkapital dient als Puffer für Verluste und schützt somit die Einleger und das Finanzsystem im Allgemeinen. Basel III hat dazu beigetragen, die Definition von „Kernkapital“ zu schärfen, um sicherzustellen, dass nur hochwertige Kapitalformen als Eigenkapital anerkannt werden.

Für Unternehmen hat die Einführung von Basel III direkte und indirekte Auswirkungen. Direkt, weil Banken strengere Kreditvergabekriterien anwenden könnten, um ihre Risikoprofile zu verbessern. Indirekt, weil sich die Kreditkosten erhöhen könnten, da Banken versuchen, die höheren Kapitalkosten auf ihre Kunden umzulegen. Dies hat die Bedeutung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten wie Gesellschafterdarlehen erhöht, um sich von den Banken zu emanzipieren.

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Gesellschafterdarlehen erfordert eine genaue rechtliche und steuerliche Betrachtung

Da eine Kapitalgesellschaft als eigene juristische Person agiert, ist es grundsätzlich möglich und zulässig, verbindliche Verträge mit den Gesellschaftern abzuschließen. Allerdings ist das nicht ganz ohne Fallstricke. Die Ermöglichung eines Gesellschafterdarlehens erfordert eine genaue rechtliche und steuerliche Betrachtung. Unternehmer sollten sich daher umfassend beraten lassen, um das Projekt erfolgreich umzusetzen. Ein zentraler Aspekt ist die Aufhebung des Selbstkontrahierungsverbots nach § 181 BGB, die entweder vertraglich fixiert oder durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung legitimiert werden muss. Dieser formale Schritt ist besonders für geschäftsführende Gesellschafter von essenzieller Bedeutung.

Vertrag über die Modalitäten des Darlehens muss marktüblich sein

Darüber hinaus ist es von größter Wichtigkeit, den Kreditvertrag nach „Fremdvergleichsgrundsätzen“ auszugestalten. Der Vertrag sollte also dem entsprechen, was zwischen nicht verbundenen Dritten üblich wäre. Dies bezieht sich vor allem auf die Zinsen und Sicherheiten. Betriebsprüfer nehmen Darlehensverträge zwischen Gesellschaftern und der Kapitalgesellschaft häufig unter die Lupe. Wird hier ein Darlehen zu hoch verzinst, könnte das Finanzamt dies als verdeckte Gewinnausschüttung interpretieren, mit den entsprechenden steuerlichen Folgen. Die entsprechende Besteuerung erfordert eine sorgfältige Berechnung der zukünftigen Zahlungen, unterteilt in Tilgungs- und Zinsanteile. Wichtig ist dann auch, dass der fremdübliche Darlehensvertrag auch entsprechend umgesetzt wird.

Bilanzielle Auswirkungen von Gesellschafterdarlehen

Ein Gesellschafterdarlehen wird in der Bilanz der Kapitalgesellschaft auf der Passivseite unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Dies verdeutlicht, dass es sich bei dem Darlehen um eine Schuld des Unternehmens gegenüber dem Gesellschafter handelt, die zurückgezahlt werden muss. Die exakte Positionierung in der Bilanz kann variieren, je nachdem, welche Rückzahlungsvereinbarungen getroffen wurden. Kurzfristige Darlehen werden oft als kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen, während langfristige Darlehen als langfristige Verbindlichkeiten klassifiziert werden.

Auf der Aktivseite der Bilanz ergibt sich in der Regel eine Erhöhung der liquiden Mittel beziehungsweise des Bankguthabens, es sei denn, das Darlehen wird direkt für Investitionen verwendet. In diesem Fall würde sich der Anstieg in einer anderen Position der Aktiva widerspiegeln, beispielsweise im Anlagevermögen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Zinsen, die auf das Gesellschafterdarlehen anfallen, in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Aufwand verbucht werden. Dies reduziert den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft, was steuerliche Vorteile mit sich bringen kann.

 

Gesellschafterdarlehen als effizientes Instrument der Unternehmensfinanzierung

Die bilanzielle Darstellung hat auch Implikationen für Finanzkennzahlen des Unternehmens, wie etwa die Eigenkapitalquote. Da ein Gesellschafterdarlehen in der Regel als Fremdkapital gilt, verringert es die Eigenkapitalquote und kann somit die Kreditwürdigkeit des Unternehmens gegenüber externen Gläubigern beeinflussen. Ein Gesellschafterdarlehen kann unter Umständen auch nachträglich in Eigenkapital umgewandelt werden, was sich dann entsprechend in der Bilanz widerspiegeln würde. Diese Umwandlung in Eigenkapital verbessert die Eigenkapitalquote und kann die Finanzstabilität des Unternehmens erhöhen. Sollte ein Teil des Darlehens allerdings als nicht werthaltig eingestuft werden, wäre dieser Teil ein steuerpflichtiger Ertrag mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen. Deshalb sollten hierbei steuerliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte sorgfältig geprüft werden.

Die bilanzielle Behandlung von Gesellschafterdarlehen ist somit ein komplexes Thema, das gut durchdacht sein sollte. Sie beeinflusst nicht nur die finanzielle Struktur und die Steuerlast des Unternehmens, sondern auch die Beziehung zum Gesellschafter und möglicherweise zu anderen Gläubigern. Daher ist es ratsam, sich eingehend mit einem unserer Steuerberater und einem unsrer Rechtsanwälte zu beraten, um alle Implikationen zu verstehen und die beste Lösung für das jeweilige Unternehmen zu finden. Abschließend sollte jeder Unternehmer, der ein Gesellschafterdarlehen in Erwägung zieht, sicherstellen, dass sowohl die rechtlichen als auch die steuerlichen Aspekte vollumfänglich geklärt sind. So lassen sich mögliche Schwierigkeiten vermeiden, und das Darlehen kann als effizientes Instrument der Unternehmensfinanzierung genutzt werden.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn wir Sie bei diesem komplexen Thema unterstützen können!

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Miro Pelivan
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